von Veit 

Windkraft im Wald – Natur- und Artenschutz

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Natur- und Artenschutz

Artenschutz

Eine unserer ersten Aktionen nach der Vereinsgründung war das Thema Artenschutz mit der Erstellung eines Naturschutzgutachtens, das uns dank der Mitglieder und großzügigen Spender ermöglicht wurde. Doch die Politik orientiert sich nicht mehr am Natur- und Artenschutz, zumindest wenn es um die Errichtung von Windindustrieanlagen geht. 

Z.B. wurde der Schwarzstorch - den wir hier ja auch haben - mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) aus der Liste der explizit zu prüfenden, kollisionsgefährdeten Brutvogelarten gestrichen.  Diese Änderung trat am 1.  März 2023 in Kraft.

Zuvor war die Art in der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG gelistet, was eine umfassende Prüfung und häufige Versagung von Genehmigungen für Windkraftanlagen zur Folge hatte. Mit dem neuen Gesetz werden nun nur noch 15 spezifische Brutvogelarten (wie Seeadler, Rotmilan oder Uhu) für diese strenge Prüfungspflicht geführt; der Schwarzstorch fällt damit nicht mehr automatisch unter die verschärften Vorschriften der Anlage 1.

Genaue Rechtsgrundlage ist § 45b Abs. 1 BNatSchG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. 

Desinformation beim Natur- und Artenschutz

Prof. Dr. Andreas Schulte führt aus: "Folgende Desinformation haben Sie bestimmt Hunderte Male gelesen oder gehört: ZITAT „Durchschnittlich 0,5 Hektar Waldfläche werden pro Windkraftanlage dauerhaft in Anspruch genommen“. Und weiter: „Bei 11,5 Millionen Hektar Gesamtwaldfläche Deutschlands entspricht die dauerhafte Waldinanspruchnahme einem Anteil von lediglich 0,01 Prozent“. Zitatende. Also: Jetzt wird es deutlich, was Sie glauben sollen …!!! Das bisschen Waldzerstörung zur Rettung des Weltklimas ist doch zu vernachlässigen …!

Wäre es auch, wenn es nicht völlig falsch bis gelogen wäre …! Denn: Wald ist mehr als die Summe der Bäume, die wegen der Windkraftanlage gerodet werden …, und: Wald ist ein Raum, keine Fläche. Dieser Raum wird auch weit über den Baumkronen, weit über den selbst 200m hohen Windrädern von Insekten, Vögeln, Fledermäusen genutzt."

Im neuen Video seiner Serie Gegenwind - Windkraft im Wald zeigt er mit Daten und Fakten: Die dauerhaft Inanspruch genommene Fläche über die gesamte Betriebszeit beträgt pro Windrad mindestens ca. 50 Hektar oder 500.000 m².

Über drei Beispiele erfahren wir in diesem Video, wie uns wesentliche Informationen zum Arten-, Natur-, Boden- und damit Trinkwasserschutz vorenthalten werden:

A) Durch die auf Jahrtausende unwiederbringliche Zerstörung unserer Waldböden und der Lebewesen darin,

B) Die tödlichen Auswirkungen auf bedrohte Arten, hier am Beispiel der streng geschützten Fledermäuse und das zweierlei Maß, das Gongos, Ministerien, Lobbyisten und Genehmigungsbehörden anwenden, wenn sie bei Windkraft wegschauen und

C) beispielhaft kurz Auswirkungen auf Vögel und die Wildkatze.

Windkraft im Wald ist auch ein Thema im Vogtland. Laufen doch Planungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in vielen Waldgebieten des Vogtlandes. Im Mai wird es in Plauen eine weitere Veranstaltung zum ROWP (Raumordnungsplan Wind) geben. Nach den umfangreichen Dokumenten, die von der Chemnitzer Behörde erarbeitet worden sind, steht zu vermuten, dass man die Planungen mit den Flächenzielen von 1,3 % und 2,0 % durchziehen will. Auch zu "Flächenzielen" finden wir wissenschaftliche Anmerkungen in der Videoserie. Es lohnt sich unbedingt alle Videos anzuschauen!

Über den Autor 

Veit

Mich interessieren Wissen und Erkenntnisse aus vielen Lebensbereichen. Deshalb bin ich auch in mehreren davon tätig. Unter anderem baue ich solche Internetseiten. Ich äußere gern offen meine Meinung und versuche diese maximal mit Fakten zu untermauern. Ich lebe seit einem Jahrzehnt im schönen Markneukirchen und setze mich hier im Verein Lebenswertes Vogtland dafür ein, Heimat und Natur zu erhalten. Völlig ineffiziente und die Gesundheit von Mensch und Tier schädigende Windräder passen hier nicht her.

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